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   VGH Bayern, 27.01.2020 - 7 BV 19.1516   

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https://dejure.org/2020,3972
VGH Bayern, 27.01.2020 - 7 BV 19.1516 (https://dejure.org/2020,3972)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.01.2020 - 7 BV 19.1516 (https://dejure.org/2020,3972)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Januar 2020 - 7 BV 19.1516 (https://dejure.org/2020,3972)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    RStV § 20 Abs. 1 S. 1, § 35 Abs. 1, Abs. 2, § 36 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 u 7, § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 17, Abs. 3; BayVwVfG Art. 46; BayMG Art. 16 Abs. 1 S. 1
    Zuständigkeiten für die bundesweite Verbreitung eines interaktiven Livestreams

  • rewis.io

    Zuständigkeiten für die bundesweite Verbreitung eines interaktiven Livestreams

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Per Livestream veranstaltetes privates interaktives audiovisuelles Medienangebot; mehr als 500 potentielle Nutzer; bundesweite Veranstaltung ohne Zulassung; Organzuständigkeit der ZAK für die Entscheidung über die Untersagungsverfügung; Untersagung; Livestream; Rundfunk; ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Berlin, 26.09.2019 - 27 K 365.18

    Live-Streams der BILD-Zeitung sind zulassungspflichtiger Rundfunk

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2020 - 7 BV 19.1516
    Dass es durchaus eine unterschiedliche Praxis bei den einzelnen Landesmedienanstalten gibt, die ZAK mit vergleichbaren Fragestellungen zu befassen, zeigt jüngst das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin (vgl. VG Berlin, U.v. 26.9.2019 - 27 K 365.18 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2019 - 11 S 72.18

    Vorerst keine Untersagung von Live-Streams auf bild.de

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2020 - 7 BV 19.1516
    Die Tätigkeit privater Rundfunkveranstalter steht nach § 20 RStV unter einem präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (Martini in BeckOK Informations- und Medienrecht, Stand Mai 2019, § 20 RStV, Rn. 1; vgl. auch OVG Berlin, B.v. 2.4.2019 - OVG 11 S 72.18 - juris Rn. 24).
  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98

    Landesmediengesetz Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2020 - 7 BV 19.1516
    Die Vorabkontrolle versteht der Rundfunkstaatsvertrag als Beitrag, die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in größtmöglicher und unverzerrter Breite sowie Vollständigkeit zum Ausdruck zu bringen (Martini in BeckOK Informations- und Medienrecht, a.a.O. mit Verweis auf BVerfGE 114, 371/387).
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